Bergsteigerschule Zugspitze
Land

China

🇨🇳

China ist nach Fläche eines der größten Länder der Erde und vereint einige der gewaltigsten Gebirgslandschaften unseres Planeten. Im Westen und Südwesten treffen mit dem Himalaya, Karakorum, Pamir und Tian Shan gleich mehrere der bedeutendsten Bergzüge Asiens aufeinander. Dazwischen erstreckt sich das Tibetische Hochland – oft auch als „Dach der Welt“ bezeichnet –, dessen weite Hochebenen und schneebedeckten Gipfel das Landschaftsbild prägen. An der Grenze zu Nepal erhebt sich mit dem Mount Everest (8.848 m), in Tibet als Chomolungma bekannt, der höchste Berg der Erde. Die Verbindung aus gewaltigen Gebirgen, eisbedeckten Hochplateaus und abgelegenen Tälern macht Westchina zu einer der bedeutendsten Hochgebirgsregionen der Welt.

China zählt rund 1,4 Milliarden Einwohner und blickt auf eine über 5.000 Jahre alte Kulturgeschichte zurück. Die Hauptstadt ist Peking, Amtssprache Mandarin. Daneben leben zahlreiche ethnische Gruppen mit eigenen Sprachen und Traditionen, darunter Tibeter, Uiguren und Mongolen. Im tibetischen Buddhismus gelten viele Gipfel als heilige Berge, allen voran die Chomolungma – die „Muttergöttin der Erde“. Große Bekanntheit erlangte die Nordseite des Mount Everest durch die britischen Expeditionen der 1920er-Jahre, bei denen Bergsteiger wie George Mallory und Andrew Irvine versuchten, den höchsten Berg der Erde zu bezwingen. Bis heute gehört die Nordroute zu den großen klassischen Anstiegen des Höhenbergsteigens.

Bekannte Ziele und Gipfel in China
Shapshal 3.109 m
Kadartyr (Okhotnichii) 2.871 m
Telezker See 435 m
Tetykiol' 3.068 m
Altynkaiak 2.898 m
Währung
Renminbi Yuan
Amtssprachen
Chinesisch
Zeitzone
UTC+06:00 bis UTC+08:00
Sommerzeitregel
Keine Sommerzeit (Ganzjährig gleicher UTC-Offset)
Einreise
Reisepass, visumfrei

Einreise & Aufenthalt

Quelle: Auswärtiges Amt
Einreise Hinweise

letzte Aktualisierung: 25.09.26 14:45 Uhr durch das Auswärtiges Amt

Einreise-Stufe: Reisepass, visumfrei
Quelle: Auswärtiges Amt

Vollständiger Text vom Auswärtigen Amt

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit Visum
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja, aber nur mit Visum
Anmerkungen:
Bei Einreise mit Visum müssen Reisedokumente zum Zeitpunkt der Einreise in China noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Bei der visumsfreien Einreise müssen Reisedokumente mindestens für den Zeitraum des geplanten Aufenthalts gültig sein.
Für die Einreise muss eine Einreiseerklärung ausgefüllt werden. Es wird empfohlen, hierfür das in elektronischer Form bereitgestellte Formular der chinesischen Einwanderungsbehörde (National Immigration Administration, NIA) zu verwenden.
Ausländer über 16 Jahre müssen sich zu jeder Zeit mit einem Reisepass mit gültigem chinesischen Visum (Ausnahme bei visumsfreier Einreise, siehe weiter unten) ausweisen können. Polizeiliche Kontrollen sind, insbesondere im Zuge erhöhter Sicherheitsmaßnahmen im Umfeld von Großereignissen oder Gedenktagen, jederzeit möglich.
Erfassung biometrischer Daten
An allen für Ausländer geöffneten Grenzen führen die chinesischen Grenzkontrollbehörden sukzessive Fingerabdruckscanner ein. Grundsätzlich müssen alle Ausländer zwischen 14 und 70 Jahren ihre Fingerabdrücke abgeben, sofern dies möglich ist.
Medizinische Untersuchungen
Bei der Einreise in die Volksrepublik China ist es möglich, dass bei Reisenden medizinische Untersuchungen wie z.B. die Messung der Körpertemperatur sowie Rachen- oder Nasenabstriche oder Bluttests durchgeführt werden. Stimmen Reisende den Untersuchungen nicht zu, kann ihnen die Einreise verweigert werden.
Visum
Für die Einreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich, das vor der Reise bei dem Visa Application Service Center - durch Aufnahme biometrischer Daten (Abgabe von Fingerabdrücken) - persönlich - beantragt werden muss. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.
Ein Visum ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht vor Reiseantritt erforderlich, siehe Visumsfreie Einreise.
An chinesischen Flughäfen werden für Personen, die nicht über ein erforderliches gültiges Visum verfügen oder die Voraussetzungen für eine visumsfreie Einreise nicht erfüllen, grundsätzlich keine Visa ausgestellt, sondern ihnen wird regelmäßig die Einreise verweigert.
Nach geltendem chinesischen Einreiserecht muss der Visumsantrag im Land der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts (der im Visumsverfahren nachgewiesen werden muss) eingereicht werden. Ein Ausweichen in Drittländer (auch Hongkong) ist nur dann möglich, wenn dort ein dauerhafter, legaler Aufenthalt besteht.
Visumsfreie Einreise
Deutsche Staatsangehörige können für Aufenthalte bis zu 30 Tagen für geschäftliche und touristische Reisen, für Besuchsreisen, zum akademischen und kulturellen Austausch und zum Transit ohne Visum in die Volksrepublik China einreisen. Diese Regelung gilt bis 31. Dezember 2026, siehe Aktuelles. Die Ausnahme von der Visumspflicht gilt nicht für Reisende mit deutschen Dienstpässen, vorläufigen Reisepässen oder Reiseausweisen als Passersatz (RaP). Die chinesische Botschaft in Berlin stellt auf ihrer Internetseite Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zur visumsfreien Einreise und Beispielfälle für nicht visafreie Einreisezwecke bereit.
- Für Fragen zur Visumsfreiheit kontaktieren Sie die chinesische Botschaft in Berlin.
Auch bei visumsfreien Aufenthalten müssen sich Reisende innerhalb von 24 Stunden nach Einreise beim für den Wohnort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) registrieren; bei Unterkunft in einem Hotel übernimmt dieses die Anmeldung.
Visumsfreier Aufenthalt in der Provinz Hainan
Deutsche Staatsangehörige können für einen Aufenthalt auf der Insel Hainan unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 30 Tage visumsfrei einreisen.
Hier finden Sie weitere Informationen über die erforderliche Registrierung durch ein chinesisches Reisebüro oder die verpflichtende direkte Ein- und Ausreise über einen Drittstaat oder Hongkong.
Erwerbstätigkeiten
Es gelten „Vorläufige Anwendungshinweise betreffend die kurzfristige Arbeitsaufnahme von Ausländern in China“. Diese Regelungen haben die Pflicht zur Einholung einer Arbeitserlaubnis bzw. eines Arbeitsvisums erheblich ausgeweitet.
Viele kurzfristige Tätigkeiten, die früher mit Geschäftsreisevisum (Typ M) ausgeübt werden konnten, sind jetzt nur noch mit Arbeitsvisum (Typ Z) nach Einholung einer Arbeitserlaubnis möglich.
Hierunter fallen z.B.
- Forschungstätigkeiten, sportliche Trainingsaufenthalte, Teilnahme an Modeschauen/Modeling sowie Dreharbeiten/Filmaufnahmen – selbst wenn der Aufenthalt weniger als 90 Tage dauert - sowie
- Montage- und Servicearbeiten an abgenommenen Anlagen, Baustellenaufsicht, Entsendung von Mitarbeitern zu Tochterunternehmen/Repräsentanzen sowie Freiwilligenarbeit oder unentgeltliche Tätigkeiten ab einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen.
- Halten Sie Rücksprache mit dem Arbeitgeber/Ansprechpartner in China, um die korrekte Visumkategorie zu beantragen.
- Beantragen Sie bei einer Reise mit einem Z-Visum innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise eine Arbeitserlaubnis beim lokalen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration).
- Beachten Sie, dass Sie einen Wechsel des Arbeitgebers oder Arbeitsorts beim für den Wohnort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) anzeigen müssen.
Reisen nach Hongkong und Macau
Obwohl Hongkong und Macau Teil der Volksrepublik China sind, genießen beide als sogenannte Sonderverwaltungsregionen in vielen Bereichen weitgehende Autonomie. So können deutsche Staatsangehörige visumsfrei nach Hongkong und Macau einreisen.
Dabei ist zu beachten, dass Hongkong und Macau nach dem chinesischen Ein- und Ausreisegesetz als „Ausland“ gelten. Sofern die Einreise von Festlandchina aus erfolgt, bedeutet dies in Bezug auf das Visum eine Ausreise aus der Volksrepublik China.
Eine Wiedereinreise nach Festlandchina ist daher nur möglich, wenn das chinesische Visum für zwei- bzw. mehrfache Einreisen ausgestellt ist.
- Achten Sie bei geplanten Reisen bzw. Ausflügen nach Hongkong und Macau unbedingt bereits bei Beantragung des Visums für die Volksrepublik China darauf, dass es zur mehrfachen Einreise berechtigt.
Visumsbeantragung
Siehe Einreise und Zoll – Visumsfreie Einreise
Einzelreisende können ihr Visum direkt bei einer der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland bzw. bei einem der „Visa Application Service Center“ einholen, siehe auch Botschaft der Volksrepublik China. Informationen sind auch beim Fremdenverkehrsamt der Volksrepublik China (Ilkenhanstr. 6, 60433 Frankfurt/Main, Tel.: 069-520135) erhältlich.
Längerfristiger Aufenthalt
Für einen Aufenthalt über 180 Tage hinaus muss nach Einreise in die Volksrepublik China eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, was nur dann möglich ist, wenn das Visum bereits für solch einen langen Aufenthalt und Zweck beantragt und ausgestellt wurde.
Aufenthaltserlaubnisse für Familienangehörige werden grundsätzlich nur aufgrund von mit einer Apostille versehenen Personenstandsurkunden als Verwandtschaftsnachweis erteilt. Es wird daher empfohlen, bereits vor der Ausreise nach China deutsche Personenstandsurkunden mit einer Apostille versehen zu lassen, siehe Informationen zum internationalen Urkundenverkehr.
Eine Überziehung des Visums zieht mindestens ein empfindliches Bußgeld nach sich, dessen Höhe sich nach der Anzahl der überzogenen Tage berechnet. Ohne Begleichung des Bußgeldes und Einholung eines neuen Visums ist eine Ausreise aus der Volksrepublik China nicht möglich. Bei Zahlungsverweigerung droht die Umwandlung der Geld- in eine Haftstrafe.
Meldepflicht/Registrierung
Alle Ausländer sind verpflichtet, sich nach jeder Einreise innerhalb von 24 Stunden bei dem für ihren Wohnort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) anzumelden. Bei Unterbringung in einem Hotel übernimmt das Hotel die Anmeldung.
Die Registrierung ist abhängig vom örtlich zuständigen Public Security Bureau entweder persönlich und/oder online online bzw. mit der App/dem Miniprogramm „12367“ möglich. Englischsprachige Hinweise zur Registrierung stellt die National Immigration Authority online oder unter der Telefonnummer 12367 zur Verfügung.
In Peking können Reisende sich über die Webseite des Pekinger Public Security Bureaus online registrieren.
In Shanghai können Reisende sich über die Webseite des Shanghaier Public Security Bureaus online registrieren.
Ein Verstoß gegen die Meldepflicht wird von den chinesischen Behörden protokolliert und kann zu Befragungen, Geldstrafen und einer späteren Einreiseverweigerung oder Visumsversagung führen.
Ausländer, die in China leben, müssen stets einen Nachweis über ihre Meldebescheinigung mit sich führen.
- Registrieren Sie sich innerhalb von 24 Stunden beim zuständigen Public Security Bureau, wenn Sie nicht in einem Hotel wohnen.
- Bei Störungen der App (z.B. beim Hochladen von Fotos) führen Sie die Registrierung bei dem für Sie zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) durch.
Reisegenehmigungen
Derzeit dürfen sich Ausländer in China bis auf die Autonome Region Tibet ohne besondere Erlaubnis bewegen. Örtlich verhängte Sperren sind jedoch jederzeit und überall möglich, insbesondere in Tibet und in den angrenzenden Regionen mit tibetischer Bevölkerung sowie in der Autonomen Region Xinjiang, siehe Innenpolitische Lage.
Tibet
Reisen nach Tibet sind grundsätzlich möglich, es kommt jedoch immer wieder zu zeitweisen Einschränkungen oder Reisesperren, die in der Regel nicht öffentlich bekannt gegeben werden. Der Grenzübergang Gyirong (Bezirk Gyirong, Stadt Xigazê) an der chinesisch-tibetischen Grenze ist in beiden Richtungen für unbestimmte Zeit nicht passierbar.
Ausländer benötigen in jedem Fall eine Spezialgenehmigung namens Tibet Travel Permit bzw. Tibet Entry Permit vom tibetischen Fremdenverkehrsamt in Lhasa, um die Autonome Region Tibet touristisch zu bereisen.
Der Antrag dafür kann ausschließlich für eine Reisegruppe von mind. fünf Personen über ein vom tibetischen Fremdenverkehrsamt akkreditiertes Reisebüro gestellt werden.
Es sind eine (Scan-)Kopie des Passes und des chinesischen Visums sowie Angaben zur Berufstätigkeit erforderlich. Die Bearbeitungsdauer liegt nach Auskunft des tibetischen Fremdenverkehrsamts in der Regel bei fünf bis sieben Arbeitstagen. Das vom tibetischen Fremdenverkehrsamt akkreditierte Reisebüro muss für die gesamte Reiseroute Transport und Reiseführer stellen.
Bergsteiger, Journalisten, Geschäftsreisende und Familienbesucher unterliegen besonderen Bestimmungen, die im Einzelfall bei den zuständigen chinesischen Behörden zu erfragen sind.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Fremdwährung ist für Ausländer unbegrenzt möglich, muss aber ab einem Wert von 5.000 USD bei Einreise deklariert werden. Die Ausfuhr ist bei einem Wert von über 5.000 USD auf den bei Einreise deklarierten Betrag beschränkt.
Landeswährung darf bis zu 20.000 RMB ein- und ausgeführt werden.
Es dürfen 400 Zigaretten und zwei Flaschen Spirituosen (je 750 ml) zollfrei eingeführt werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist strengen Regelungen unterworfen, unterteilt nach Art und Bedeutung der Kunstgegenstände. So dürfen Münzen aus der Zeit vor 1949 überhaupt nicht mehr ausgeführt werden, die meisten Antiquitäten nur, wenn sie das rote Siegel des chinesischen Kulturamtes tragen.
Tiere
Für die Einfuhr von Haustieren gelten besondere Bestimmungen. In der Regel ist ein Quarantäneaufenthalt von 30 Tagen für das Tier erforderlich.
- Nehmen Sie vor Mitnahme von Haustieren unbedingt Kontakt mit der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung in Deutschland auf.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Gesundheitliche Empfehlungen
Pflichtimpfung bei Einreise
Keine
Empfohlene Impfungen
Hepatitis A Hepatitis B Tollwut Japanische Enzephalitis Gelbfieber Masern Dengue-Fieber
Quelle: Auswärtiges Amt
Impfschutz
Pflichtimpfungen
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen.
Reiseimpfungen
Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind Impfungen gegen Chikungunyafieber, Denguefieber, FSME, Hepatitis B, Japanische Enzephalitis und Tollwut angeraten.
Standardimpfungen
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
Medizinische Versorgung
In China gibt es kein System niedergelassener Ärzte. Die Krankenversorgung konzentriert sich daher auf die Krankenhäuser. In großen Städten finden sich sehr große Klinikzentren mit modernster Ausstattung, wohingegen auf dem Land die Versorgung sehr einfach sein kann. Die Hygiene kann nicht europäischen Vorstellungen entsprechen.
Das Hauptproblem der medizinischen Versorgung stellt für Ausländer die Sprachbarriere und die andere medizinische Kultur dar. Eine Verständigung ohne chinesische Sprachkenntnisse kann sich mangels Englisch sprechenden medizinischen Personals sehr schwierig gestalten.
- Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
- Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
- Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung und medizinische Evakuierungsversicherung ab.
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen
In den vergangenen Jahren kam es vereinzelt zu Ausbrüchen von Chikungunyafieber insbesondere im Süden des Landes. Denguefieber kann in den südlichen Küstenregionen und Landesteilen (Fujian, Guangdong, Guangxi, Hainan, Yunnan) übertragen werden. In Hongkong sind sporadische Fälle aufgetreten, das Risiko ist jedoch gering. Ein Risiko für Japanische Enzephalitis liegt vor allem in ländlichen Regionen, in Feuchtgebieten und in der Nähe von Reisanbau oder Schweinezucht vor. Die Erkrankung kommt in den meisten Provinzen Chinas vor, tritt jedoch am häufigsten in den östlichen und südwestlichen Regionen auf. Hauptübertragungszeiten liegen zwischen April und Oktober, variieren aber je nach Region. Auch Leishmaniose, lymphatische Filariosen und West-Nil-Fieber können eine Rolle spielen.
- Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
- Es gibt Impfungen gegen Chikungunyafieber, Denguefieber und Japanische Enzephalitis. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
- Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und Krim-Kongo-Fieber (lokal Xinjiang Hämorrhagisches Fieber) werden durch Zecken übertragen. FSME kommt vorrangig in waldigen Gebieten im Nordosten Chinas vor. Im Südwesten Chinas kann Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber auftreten.
- Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.
- Lassen Sie sich bei Reisen in FSME-Risikogebiete mit vermehrtem Aufenthalt im Freien hinsichtlich einer FSME-Impfung beraten.
Die Pest ist eine durch den Rattenfloh übertragene bakterielle Erkrankung, die bei rechtzeitiger Diagnosestellung gut behandelt werden kann. Die Infektion kommt in Nord- und Westchina sowie der angrenzenden Mongolei natürlich in der Nagetierpopulation vor. In diesen Gebieten treten wiederholt Einzelfällen von Pest auf.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. In China kommen multiresistente Salmonellen vor. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) treten auch bei Reisenden auf.
- Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
Hand-, Fuß-, Mundkrankheit (HFMD) ist endemisch mit wiederkehrenden Ausbrüchen vor allem in ländlichen Regionen. Die Krankheit ist hoch ansteckend, betroffen sind vorwiegend Kleinkinder (Ausbrüche in Kindergärten) und Personen aus sozial schwachen Schichten. Erreger sind Enteroviren. Vor allem Enteroviren 71 können zu schweren Verläufen führen.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit Erkrankten. Achten Sie insbesondere auf eine gute Handhygiene.
HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
- Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen.
Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen
Hantavirus-Infektionen und Leptospirose werden durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde. Fallzahlen sind besonders in ländlichen und südlichen Landesteilen (Guangxi, Guizhou, Guangdong, Sichuan und Hunan) höher. Vogelgrippe kann durch Kontakt zu Vögeln und Geflügel übertragen werden. Selten treten vereinzelte Erkrankungen beim Menschen mit engem Kontakt zu Geflügel auf. Vor allem in ländlichen Regionen im Süden, Südwesten und Osten des Landes können Giftschlangen vorkommen.
- Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
- Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
- Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.
- Vermeiden Sie den Besuch von Geflügelmärkten, den Kontakt zu lebendem Geflügel und deren Ausscheidungen und die eigene Zubereitung von frischen Geflügelprodukten. Entsprechende Produkte sollten nur gut durchgegart gegessen werden.
- Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe.
- Sollten Sie von einem Hund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sein können.
- Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.
Weitere Gesundheitsgefahren
Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosoma übertragen werden. Die Gefahr der Übertragung besteht insbesondere in den zentralen und östlichen Landesteilen, vor allem entlang des Yangtze, regional im mittleren Südwesten (Anhui, Hubei, Hunan, Jiangxi, Sichuan, Yunnan, Zhejiang).
- Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. In den Ballungszentren Chinas sind hohe bis sehr hohe Luftverschmutzungen besonders in den Wintermonaten häufig. Die Behörden haben in den letzten Jahren allerdings erhebliche Maßnahmen erfolgreich eingesetzt, um die Luftbelastung zu verbessern.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
- Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.
- Suchen Sie einen Arzt/eine Ärztin auf und weisen Sie auf den Aufenthalt in China hin, falls Sie bei Reisen aus betroffenen Gebieten innerhalb von 10 Tagen nach Rückkehr Atemwegsbeschwerden und Fieber entwickeln.
Auch China ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Höhenkrankheit.
- Beachten Sie unsere Informationen zur Höhenkrankheit.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Zoll Hinweise
Quelle: Auswärtiges Amt
Die Einfuhr von Fremdwährung ist für Ausländer unbegrenzt möglich, muss aber ab einem Wert von 5.000 USD bei Einreise deklariert werden. Die Ausfuhr ist bei einem Wert von über 5.000 USD auf den bei Einreise deklarierten Betrag beschränkt.
Landeswährung darf bis zu 20.000 RMB ein- und ausgeführt werden.
Es dürfen 400 Zigaretten und zwei Flaschen Spirituosen (je 750 ml) zollfrei eingeführt werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist strengen Regelungen unterworfen, unterteilt nach Art und Bedeutung der Kunstgegenstände. So dürfen Münzen aus der Zeit vor 1949 überhaupt nicht mehr ausgeführt werden, die meisten Antiquitäten nur, wenn sie das rote Siegel des chinesischen Kulturamtes tragen.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Offizielle Reisehinweise

Wähle deine Staatsangehörigkeit für die aktuellen Hinweise deines Außenministeriums.

🇦🇹
Österreich
BMEIA Österreich
🇨🇭
Schweiz
EDA Schweiz
🇮🇹
Italien
Farnesina Italien
🇩🇪
Deutschland
Auswärtiges Amt

Weiteres zum Reiseland China

Neben den geographischen und alpinhistorischen Eckdaten oben gibt es praktische Aspekte, die das Bild des Reiselandes vervollständigen: politische Lage, Zahlungsmittel im Hochgebirge, Naturgefahren wie Erdbeben und Monsun sowie Einreise- und Gesundheitsfragen. Vieles davon ist in China anders gelagert als anderswo: Der Monsun macht Routen im Süden und Südwesten saisonal unpassierbar, in abgelegenen Bergregionen dominiert Bargeld, und für Gebiete wie Tibet gelten besondere Genehmigungspflichten. Die folgenden Hinweise fassen den aktuellen Stand zusammen — direkt aus den offiziellen Reise- und Sicherheitsinformationen des Auswärtigen Amtes.

Aktuelles
Quelle: Auswärtiges Amt
Visumsfreie Einreise
Bis 31. Dezember 2026 können deutsche Staatsangehörige unter bestimmten Bedingungen visumsfrei für Aufenthalte bis zu 30 Tagen in die Volksrepublik China einreisen. Bei privater Unterkunft ist insbesondere die Registrierungspflicht zu beachten, siehe Einreise und Zoll - Visum.
- Wenden Sie sich ggf. rechtzeitig vor Reiseantritt an die zuständige chinesische Auslandsvertretung, da nur diese zu den aktuellen Einreisevorschriften verbindlich Auskunft erteilen kann.
- Beachten Sie neben den Hinweisen im Abschnitt Sicherheit auch die Informationen unter Reiseinfos und Einreise und Zoll.
Ausreisesperren
Ausreisesperren gegen in China wohnhafte oder sonst aufhältige Ausländer (auch deutsche Staatsangehörige), können nicht ausgeschlossen werden. Ausreisesperren können, insbesondere gegen Beteiligte oder Zeugen in chinesischen Zivil- und Strafverfahren,
unter Hinweis auf die nationale Sicherheit oder im Zusammenhang mit Wirtschaftssanktionen verhängt werden, siehe Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Sicherheit
Quelle: Auswärtiges Amt
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Region Xinjiang
Die chinesische Regierung hat die Sicherheitsmaßnamen in der Region deutlich verschärft. Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Busse, Züge) gelten grundsätzlich die gleichen Sicherheitsvorschriften wie an Flughäfen. Die Mitnahme von Flüssigkeiten (auch Trinkwasser, Speiseöl, Joghurt) sowie Feuerzeugen und Feuerwerkskörpern ist untersagt. Die Polizeipräsenz wurde massiv erhöht.
Verschärfte Kontrollen finden insbesondere in Städten bzw. an deren Zugangspunkten und Hauptverkehrsadern statt. Die Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt. Personen-, Pass- und Gepäckkontrollen an Zugangspunkten zu u.a. Märkten, Parks und öffentlichen Plätzen sind die Regel. Ausländische Reisende müssen bei Polizeikontrollen ihren Pass vorzeigen, ihre Telefonnummer angeben und sich fotografieren lassen. Mit eingehenden Befragungen durch Sicherheitskräfte, auch nach Einchecken in Hotels, muss gerechnet werden. Beim Fotografieren und Filmen, auch mit dem Smartphone, ist darauf zu achten, dass keine Polizei- oder Sicherheitskräfte bzw. -installationen abgelichtet werden. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer vorübergehenden Festnahme kommen. In Xinjiang kam es in den letzten Jahren vermehrt zu Verhaftungen und Passentzug. Betroffen sind insbesondere Personen uigurischer Abstammung.
- Seien Sie bei Reisen in die Autonome Region der Uiguren besonders vorsichtig.
- Fotografieren Sie keine Polizei- oder Sicherheitskräfte bzw.-installationen.
- Rechnen Sie mit der Kontrolle von Smartphone und Kamera sowie Befragungen durch Sicherheitskräfte.
- Rechnen Sie mit einer verschärften Überprüfung bereits bei der Einreise nach China.
- Berücksichtigen Sie dies insbesondere, wenn Sie uigurischer Abstammung sind oder enge private Kontakte in Xinjiang haben.
Übrige Landesteile
Demonstrationen sind ohne vorherige Genehmigung der Regierung illegal, finden gleichwohl gelegentlich statt. Teilnehmer müssen ggf. mit ernsten rechtlichen Maßnahmen gegen sie rechnen.
Besonders bei Reisen in mehrheitlich von ethnischen Minderheiten bewohnten und an die Autonomen Regionen Xinjiang und Tibet angrenzenden Regionen kann es zu unverdeckter Beobachtung und Kontrolle ausländischer Reisender durch die lokalen Sicherheitsorgane kommen.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
- Verzichten Sie auf die Nutzung von VPN-Diensten.
Überwachung und Cybersicherheit
Der Zugang zum Internet wird staatlich kontrolliert. Der Zugriff auf verschiedene Onlineangebote (z. B. Google, Facebook, X, WhatsApp und andere) ist blockiert. Die Nutzung von VPN-Diensten zur Umgehung der staatlichen Internetzensur in China ist verboten, siehe auch Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten. Es ist damit zu rechnen, dass Onlineaktivitäten von Nutzern nachverfolgt, auf elektronischen Geräten hinterlegte Daten eingesehen und kopiert sowie elektronische Geräte manipuliert werden, z.B. wenn diese in Hotelräumen zurückgelassen werden. Dies ist auch ohne die Kenntnis oder Zustimmung des Inhabers möglich.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist insgesamt gering und Gewaltakte sind sehr selten.
Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Raub z.B. von Smartphones sowie insbesondere verschiedenste Formen von Trickbetrügereien, Scams und überhöhte Kreditkartenabrechnungen und Preise für Dienstleistungen kommen jedoch vor.
Überfälle auf Ausländer werden selten bekannt, sind aber auch an gut bewachten Plätzen nicht auszuschließen. Seit Herbst 2023 wurden aus unterschiedlichen Städten Messerangriffe auf Ausländer bekannt, bei denen es auch immer Verletzte gab.
Betrugsversuche erfolgen auch über das Telefon, wobei sich Anrufer teilweise als Polizei ausgeben.
- Bewahren Sie Geld, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Führen Sie den Pass mit gültigem Visum stets mit.
- Lehnen Sie dubiose Angebote konsequent ab oder ignorieren Sie sie und nutzen Sie die ausgeschilderten Taxistände oder öffentliche Verkehrsmittel.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt und prüfen Sie Preise vor Bestellungen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Geld/Kreditkarten
Quelle: Auswärtiges Amt
Landeswährung ist der Renminbi Yuan (RMB). Das Abheben von Bargeld an Bankautomaten ist mit allen gängigen Kreditkarten möglich. Deutsche Debitkarten (Girocard) sind nur sehr eingeschränkt an Geldautomaten einsetzbar. Vielerorts werden internationale Kreditkarten nicht akzeptiert. In der Regel werden die meisten Zahlungen über gängige chinesische Apps wie Alipay oder Weixin Pay (im chinesischen Messenger WeChat integriert) geleistet.
- Halten Sie in jedem Fall vorsorglich Bargeld vor, da ein Bezahlen auf elektronischem Weg über die einschlägigen sozialen Dienste für ausländische Touristen nicht immer möglich ist.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Natur & Klima
Quelle: Auswärtiges Amt
Erdbeben und Vulkanausbrüche
Weite Teile Chinas liegen in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann. In den letzten Jahren ereigneten sich im Südwesten Chinas, insbesondere in der Provinz Sichuan, mehrere starke Erdbeben.
Starkregen und Tropenstürme
Das Klima ist im Norden kontinental, im Süden subtropisch.
In der Regenzeit von Juni bis Oktober kommt es insbesondere in den Berglagen regelmäßig zu heftigen Regenfällen. Diese können lebensbedrohliche Erdrutsche, Sturzfluten an Gebirgsflüssen und großflächige Überschwemmungen auslösen, die auch in flacheren und städtischen Regionen zu erheblichen Beeinträchtigungen der Infrastruktur führen und Verkehrswege unpassierbar machen können. Vor allem von Juni bis Oktober kommt es, vor allem in den Küstengebieten im Süden und Südosten, aber auch darüber hinaus im Norden und Nordosten Chinas, zu Beeinträchtigungen durch Wirbelstürme, die Taifunstärke erreichen können. Dadurch kommt es häufig zu Starkregen, schweren Überschwemmungen und Erdrutschen.
Auch aufgrund des Wetterphänomens „El-Niño“ ist im Pazifikraum derzeit mit Wetterextremen zu rechnen. Dies kann, insbesondere in den Sommermonaten, zu häufigeren und heftigeren Wirbelstürmen über die Küstenregionen Chinas hinaus führen. Außerdem können extremer Starkregen und Überschwemmungen sowie anhaltende Hitzewellen nicht ausgeschlossen werden.
Die Wetterwarnstufen der chinesischen Behörden reichen von blau (niedrigste Gefahrenstufe), über gelb und orange bis hin zu rot (extreme Gefahrenlage). Ab Stufe „orange“ kann es zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen, Einschränkungen im Flugverkehr und der Schließung öffentlicher Gebäude (einschließlich der deutschen Auslandsvertretungen) kommen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Aktuelle Warnhinweise der Behörden werden regelmäßig per SMS oder über den chinesischen Kurznachrichtendienst WeChat versendet. Erhalten Sie offizielle Warnhinweise der jeweiligen Stadt über die Suchfunktion von WeChat.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.
- Halten Sie engen Kontakt zu Ihrer Fluggesellschaft/Reiseveranstalter im Hinblick auf mögliche Änderungen im Flug- bzw. Reiseplan bzw. klären Sie mit Ihrem Reiseveranstalter, ob die beabsichtigte Reiseroute/der Aufenthaltsort aktuell sicher ist (Unwetterwarnung, etc).
- Informieren Sie sich beim chinesischen Wetterdienst über die aktuellen Wetterverhältnisse und aktuelle Taifunwarnungen sowie in den lokalen Medien, in Ihrer Unterkunft oder bei Ortskundigen über die aktuelle Wetterlage und etwaige wetterbedingte Gefahrensituationen. Seien Sie vor allem bei Bergwanderungen besonders vorsichtig.
- Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Gut zu wissen:

Der heilige Mount Kailash (6.638 m) liegt im von China verwalteten Tibet und gilt als einer der bedeutendsten spirituellen Berge der Erde. Für Hindus, Buddhisten, Jainas und Anhänger der Bön-Religion ist er seit Jahrtausenden ein heiliger Gipfel und wird nicht bestiegen. Stattdessen umrunden Pilger den Berg auf der rund 52 Kilometer langen Kailash-Kora, die als eine der eindrucksvollsten Pilgerwanderungen der Welt gilt.

Reisen in China

Bekannte Ziele und Gipfel in China

Sattel 3.109 m

Shapshal

Der Schapschal liegt auf 3.109 m Höhe im zentralasiatischen Altaigebirge an der Grenze zwischen Russland und der Mongolei. Der Pass verbindet das Ob-Flusssystem mit den Quellflüssen des Jenissej und trennt das Altai-Naturreservat von der Republik Tuwa.

Sattel 2.871 m

Kadartyr (Okhotnichii)

Der Pass liegt auf 2.871 m Höhe im sibirischen Altaigebirge. Der Sattel befindet sich in einer der entlegensten Bergregionen Zentralasiens.

See 435 m

Telezker See

Der Telezker See liegt auf 435 m Höhe im nordöstlichen Altai-Gebirge. Das 78,6 km lange Gletschersee-System erreicht eine maximale Tiefe von 325 m und gehört zum UNESCO-Welterbe "Goldene Berge des Altai".

Gipfel 3.068 m

Tetykiol'

Der Gipfel erhebt sich auf 3.068 m im Altai-Naturreservat in Sibirien. Das Tetykolj-Massiv bildet einen der zentralen Gebirgsstöcke des Reservats. Der Gipfel liegt in einem der abgelegensten Hochgebirgsregionen Russlands.

Gipfel 2.898 m

Altynkaiak

Der Gipfel erhebt sich auf 2.898 m im russischen Altaigebirge. Er liegt in der Region des Altai-Naturreservats zwischen den markanten Gebirgskämmen. Das kontinentale Gebirgsklima prägt die hochalpine Landschaft.

Gipfel 2.893 m

Ust'e Chul'chi

Der Gipfel erhebt sich auf 2.893 m im sibirischen Altaigebirge. Er liegt im nördlichen Teil des Gebirges zwischen den Gebirgskämmen Torot und Abakan.

Gipfel 2.881 m

Katuiarykbazhi

Der 2.881 m hohe Gipfel erhebt sich im russischen Altai nahe der mongolischen Grenze. Er liegt in der weitläufigen Gebirgsregion des Altai-Naturreservats mit seinen charakteristischen Gebirgskämmen und Steinschutthalden.

Gipfel 3.110 m

Kurkure-Bazhi

Der 3.110 m hohe Gipfel erhebt sich im Kurkure-Massiv des Altai-Naturreservats. Das Gebirgsmassiv liegt im zentralen Teil des Reservats zwischen den großen Gebirgskämmen der Region.

Gipfel 2.841 m

Sadonkaia

Der Gipfel erhebt sich auf 2.841 m im russischen Altai-Naturreservat. Der Berg liegt in den zentralasiatischen Hochgebirgen nahe der mongolischen Grenze.

Gipfel 3.066 m

Iazulu

Der Gipfel erhebt sich auf 3.066 m im Altaigebirge nahe der mongolisch-russischen Grenze. Das kontinentale Hochgebirgsklima prägt die Region mit kalten Wintern und kühlen Sommern.

Gipfel 2.781 m

Artysh

Der 2.781 m hohe Gipfel erhebt sich im russischen Altai-Naturreservat. Er liegt in der zentralasiatischen Gebirgsregion zwischen den markanten Gebirgskämmen des südsibirischen Hochlandes.

Wasserfall

Uchar-Wasserfall

Der Uchar-Wasserfall ist mit 160 m Fallhöhe der größte Wasserfall des Altai-Gebirges. Die Wasserkaskade am Fluss Chulcha liegt im Altai-Naturreservat, einem UNESCO-Welterbe. Der Name bedeutet in der südaltaischen Sprache "fliegend" oder "unzugänglich".

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Häufig gestellte Fragen zum Reiseland China

Brauche ich für eine Bergtour in China ein Visum, und was gilt speziell für Tibet?

Ja, für China ist ein Visum erforderlich, das vor der Einreise beantragt werden muss. Für Reisen nach Tibet ist zusätzlich zum chinesischen Visum ein Tibet Travel Permit notwendig, der ausschließlich über zugelassene chinesische Reiseagenturen erhältlich ist. Ausländer in Tibet müssen in der Regel einer geführten Gruppe angehören. Wer die Everest-Nordroute besteigen möchte, benötigt außerdem ein spezielles Permit der Tibet Mountaineering Association (TMA). Für bestimmte Grenz- und Sperrgebiete können darüber hinaus zusätzliche Military Area Entry Permits erforderlich sein.

Wie lange muss mein Reisepass für die Einreise nach China gültig sein?

Für die Einreise nach China muss der Reisepass noch mindestens 6 Monate über das geplante Reiseende hinaus gültig sein. Es empfiehlt sich, den Pass rechtzeitig vor Reiseantritt auf seine Restgültigkeit zu prüfen. Wer zusätzlich Tibet bereist, sollte auch alle erforderlichen Permits in Kopie und Original mitführen.

Wann ist die beste Reisezeit für Bergtouren in China?

Die beste Reisezeit für Bergtouren in China ist von September bis Oktober, wenn die Monsunzeit abgeklungen ist und die Sichtverhältnisse besonders gut sind. Eine zweite empfehlenswerte Periode ist April bis Mai, bevor der Monsun einsetzt. Zu meiden sind die Monate Juni bis August wegen starker Regenfälle, Erdrutschen und gesperrter Wege im Süden und Südwesten. Im Norden des Landes sind zudem März und April wegen Staubstürmen aus der Gobi-Wüste ungünstig.

Wie wirkt sich der Monsun auf Trekkingtouren in China aus?

Der Sommermonsun beeinflusst China von Juni bis September und trifft vor allem den Süden und Südwesten, insbesondere Yunnan, Sichuan und den südlichen Tibetrand. In dieser Zeit sind viele Bergpfade durch Erdrutsche, Überschwemmungen und gesperrte Straßen unpassierbar, und der Zugang zu Basiscamps ist stark eingeschränkt. Auch Hubschrauberevakuierungen können in dieser Jahreszeit erheblich erschwert sein. Ausnahmen bilden Tibet selbst, Xinjiang und die Gobi-Wüste, die kaum vom Monsun beeinflusst werden.

Wie sicher sind Bergtouren in China, und worauf sollte ich besonders achten?

China ist für Touristen in den meisten Regionen sicher, doch politisch sensible Gebiete wie Tibet und Xinjiang erfordern besondere Vorsicht. In diesen Regionen ist ortskundige Reiseleitung empfohlen, und kritische politische Äußerungen in der Öffentlichkeit sollten unbedingt vermieden werden. Naturgefahren wie Erdbeben in Sichuan, Yunnan und Tibet sowie Erdrutsche im Süden während des Monsuns sind ebenfalls zu beachten. Zudem blockiert Chinas Great Firewall viele westliche Online-Dienste, weshalb ein VPN unbedingt vor der Einreise eingerichtet werden sollte.

Wie hoch ist das Risiko der Höhenkrankheit bei Bergtouren in China?

Das Risiko der Höhenkrankheit ist in China besonders hoch, da das Tibetische Plateau ab 4.000 m beginnt und Lhasa bereits auf über 3.600 m liegt. Akute Bergkrankheit (AMS) setzt typischerweise ab 2.500 bis 3.000 m ein; schwere Verlaufsformen wie HAPE oder HACE können lebensbedrohlich sein. Ein langsamer Aufstieg von maximal 300 bis 500 Höhenmetern pro Tag oberhalb von 3.000 m sowie Ruhetage sind entscheidend. Die medizinische Versorgung in extremen Höhenlagen ist sehr eingeschränkt, und eine Evakuierung kann Stunden bis Tage dauern. Acetazolamid (Diamox) kann prophylaktisch eingesetzt werden, jedoch nur nach ärztlicher Absprache.

Welche Währung gilt in China, und wie komme ich auf Trekkingtouren an Bargeld?

Die Währung in China ist der Renminbi, abgekürzt Yuan (CNY). In Großstädten sind Geldautomaten gut verfügbar, in Tibet und abgelegenen Bergregionen jedoch sehr eingeschränkt bis gar nicht vorhanden. Auf Trekkingrouten und an Basiscamps wird hauptsächlich mit Bargeld bezahlt, während in städtischen Stützpunkten WeChat Pay und Alipay verbreitet sind. Geldwechsel ist an Flughäfen, staatlichen Banken wie der Bank of China sowie in größeren Hotels möglich. Es wird empfohlen, ausreichend Bargeld in CNY vor dem Beginn einer Tibet- oder Gebirgstour zu besorgen.

Welche körperliche Fitness ist für Bergtouren in China erforderlich?

Die Anforderungen variieren stark je nach Tourtyp: Für Hochgebirgs- und Expeditionstouren wie die Everest-Nordroute oder das Tibetische Plateau ist ein sehr hohes Fitnessniveau erforderlich, während Standard-Trekkingtouren in Yunnan oder Sichuan mittlere bis hohe Fitness voraussetzen. Tägliche Gehzeiten liegen zwischen 4 und 10 Stunden, und Touren dauern je nach Programm zwischen 7 und 60 Tagen. Aufgrund der extremen Höhenlagen ist eine sorgfältige Höhenakklimatisierung in jedem Fall notwendig. Wer unzureichend vorbereitet ist, riskiert ernsthafte gesundheitliche Probleme bis hin zu lebensbedrohlichen Zuständen.

Benachbarte Länder

Afghanistan Indien Kirgisistan Kasachstan Mongolei Nepal Russland