Geschäftsbedingungen

für die Reisevermittlung der Bergsteigerschule Zugspitze GmbH

 

Die Bergsteigerschule Zugspitze GmbH (nachfolgend bezeichnet als „BZ“) betreibt eine Reisevermittlerwebsite (nachfolgend bezeichnet als die „BZ-Website“) für Touren und Reisen (nachfolgend einheitlich bezeichnet als „Reisen“) via Internet. Die nachfolgenden Bestimmungen (nachfolgend bezeichnet als „Reisevermittlerbedingungen “) werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der BZ zu Stande kommenden Reisevermittlungsvertrages. Sie ergänzen die auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die des § 651v BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und des Artikels 250 EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

1. Gegenstand der Reisevermittlerbedingungen

1.1 Das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und der BZ umfasst grundsätzlich nur die ordnungsgemäße Vermittlung des Reisenden an den jeweiligen Reiseveranstalter der Reise. Soweit nicht ausdrücklich die BZ selbst als Reiseveranstalter bezeichnet wird, tritt die BZ nicht als Reiseveranstalter in Bezug auf den Reisevertrag mit dem Reisenden auf.

1.3 Die vertragliche Leistungspflicht der BZ als Reisevermittlerin beschränkt sich auf die vollständige und korrekte Weiterleitung der Kundendaten sowie des kundenseitigen Buchungsauftrags an den Reiseveranstalter.

1.4 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und der BZ ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus diesen Reisevermittlungsbedingungen.

1.5 Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Reiseveranstalter der vermittelten Reise gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart – dessen Allgemeine Reisebedingungen.

2. Nutzung der BZ-Website und Registrierung

2.1 Die Nutzung der BZ-Website ist für den Reisenden grundsätzlich unentgeltlich. Die Kosten für den technischen Zugang zu BZ (z.B. Internetzugang) trägt der Reisende selbst. Die Benutzung der BZ-Website kann grundsätzlich anonym erfolgen.

2.2 Das Veranlassen von Buchungsaufträgen auf der BZ-Website erfordert eine Registrierung des Kunden.

2.3 Bei der Registrierung füllt der Kunde ein elektronisches Registrierungsformular aus, welches BZ auf Grundlage des nachstehend in Ziffer 3 beschriebenen Prozesses an den Reiseveranstalter weiterleitet.

2.4 Natürliche Personen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben, um sich zu registrieren.

3. Vermittlungsauftrag und Vertragsschluss

3.1 Angebote auf der BZ-Website sind keine Angebote im rechtlichen Sinne eines verbindlichen Vertragsangebots.

3.2 Nachdem der Reisende auf der BZ-Website ein Angebot gewählt und die Teilnehmeranzahl eingegeben hat, zeigt die BZ-Website dem Reisenden die vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) zur Reise des Reiseveranstalters (nachfolgend bezeichnet als „Leistungsinformationen“) an.

3.3 Auf Grundlage dieser Leistungsinformationen kann der Kunde, ggf. nach Prüfung der Verfügbarkeit, BZ den Vermittlungsauftrag erteilen und BZ damit beauftragen, ein Vertragsangebot zur Weiterleitung an den jeweiligen Reiseveranstalter abzugeben.

3.4 Dies geschieht durch die vorstehend beschriebene Registrierung des Reisenden und anschließendem Klicken auf die Schaltflächen „AGB akzeptieren“ sowie „zahlungspflichtig buchen“. Der Reisende erteilt BZ damit den Vermittlungsauftrag und beauftragt BZ damit, ein verbindliches Angebot zur Buchung der Reise des Reiseveranstalters unter Einbeziehung der Reisevermittlerbedingungen sowie die Allgemeinen Reisebedingungen des Reiseveranstalters  abzugeben.

3.5 BZ ist am weiteren Verlauf des Buchungsprozesses nicht beteiligt, es sei denn, sie ist selbst Reiseveranstalterin der jeweiligen Reise.

3.6 Die Dauer, für die sich der Reisende an sein verbindliches Angebot zur Buchung der Reise bindet, ggf. die Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters und das damit einhergehende Zustandekommen des Reisevertrags, die diesbezügliche Zahlungsabwicklung sowie alle weiteren Schritte sowohl im Vorfeld der Reise als auch bei der Erbringung der Reise durch den Reiseveranstalter sowie im Anschluss an die Reise richtet sich ausschließlich nach den Allgemeinen Reisebedingungen des Reiseveranstalters. Das gleiche gilt im Hinblick auf die etwaige Kündigung oder Änderung der Reise durch die Vertragspartner.

4. Gewährleistung

4.1 Die BZ übernimmt die Gewährleistung für die Richtigkeit angezeigter Leistungsinformationen auf der BZ-Website nur, soweit BZ Leistungsinformationen, die sie von den Reiseveranstaltern erhalten hat, entweder nicht vollständig und/oder nicht korrekt auf der BZ-Website wiedergegeben hat oder soweit die BZ bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen müssen, dass die vom Reiseveranstalter zur Veröffentlichung auf der BZ-Website übermittelten Leistungsinformationen fehlerhaft waren.

4.2 Die BZ übernimmt des Weiteren die Gewährleistung für die korrekte und vollständige Weiterleitung der Buchungsanfrage des Reisekunden an den Reiseveranstalter nebst der vom Kunden im Rahmen der Registrierung angegebenen Kundendaten.

4.2 Dem Reisenden wird die gem. Art. 250 § 6 EGBGB erforderliche Buchungsbestätigung sowie etwaige Daten und Unterlagen zur Reise stets direkt durch den Reiseveranstalter übermittelt. Die BZ ist an der Übermittlung der Buchungsbestätigung Art. 250 § 6 EGBGB sowie derartiger Daten und Unterlagen nicht beteiligt, weshalb eine Gewährleistung für die Richtigkeit selbiger seitens der BZ nicht übernommen wird, es sei denn, sie ist selbst Reiseveranstalterin der jeweiligen Reise.

4.3 Die BZ übernimmt des weiteren keine Gewährleistung für die von den Reiseveranstaltern angebotene Reise, es sei denn, sie ist selbst Reiseveranstalterin der jeweiligen Reise. Ansprechpartner des Reisenden für Fragen und Ansprüche im Zusammenhang mit dem Reisevertrag und seiner Durchführung ist jeweils der vermittelte Reiseveranstalter.

4.4 Soweit keine explizite Verpflichtung der BZ gegenüber dem Kunden besteht, übernimmt die BZ auch im Übrigen keine Gewährleistung.

5. Haftung der BZ

5.1 Soweit die BZ eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden übernommen hat, haftet sie nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Reisenden entsprechenden Reiseverträgen mit dem zu vermittelnden Reiseveranstalter.

5.2 Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet die BZ bezüglich der vermittelten Reise selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Reisenden im Zusammenhang mit der vermittelten Reise entstehen. Dies gilt nicht, soweit die BZ selbst Reiseveranstalterin oder Erfüllungsgehilfin des Reiseveranstalters der jeweiligen Reise ist bzw. den Anschein begründet, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.

5.3 Eine etwaige eigene Haftung der BZ aus der schuldhaften Verletzung von Pflichten bei der Vermittlung von Reiseverträgen bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

5.4 Die Haftung der BZ für vertragliche Ansprüche des Reisenden bei Vermittlung einer Pauschalreise ist auf den dreifachen Preis der vermittelten Reise beschränkt.

5.5 Für einfache Fahrlässigkeit haftet die BZ nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für vorhersehbare und typische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Reisende regelmäßig vertrauen darf.

5.6 Die vorstehend in den Ziffern 5.4 und 5.5 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten nicht

  • im Rahmen abgegebener Garantien,
  • bei Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit,
  • für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz,
  • bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
  • sowie für die Haftung der BZ für sonstige Schäden des Reisenden, die auf einer zumindest grob fahrlässigen Pflichtverletzung der BZ oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der BZ beruhen.

6. Erklärungen des Kunden

BZ gilt als vom jeweils vermittelten Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden/Reisenden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. BZ wird den jeweiligen vermittelten Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Erklärungen des Reisenden in Kenntnis zu setzen. BZ empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des vermittelten Reiseveranstalters zu erklären.

7. Pflichten von BZ bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Pauschalreiseveranstaltern

7.1. Der Kunde kann Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen bezüglich der Erbringung der Reiseleistungen durch den Pauschalreiseveranstalter auch gegenüber BZ als Reisevermittler zur Kenntnis bringen.

7.2. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Pauschalreise-veranstaltern besteht keine Pflicht von BZ zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchs-voraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.

7.3. Im Übrigen wir auf Ziffer 6 verwiesen.

8. Hinweis zu Versicherungen

8.1 Im Preis der vermittelten Reise sind grundsätzlich keine Versicherungen inbegriffen. Der Reisende ist selber für einen genügenden Versicherungsschutz verantwortlich.

8.2 BZ weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung des Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird grundsätzlich empfohlen.

8.3 Der Kunde wird ferner darauf hingewiesen, dass die ihm durch einen (auch unverschuldeten) Abbruch der Reise nach Antritt der Reise entstehenden Kosten nur durch eine besondere Reiseabbruchversicherung abgedeckt werden können und nicht durch eine gewöhnliche Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt sind. Eine solche Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.

8.4 BZ empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskranken-versicherungsschutz zu achten.

9. Datenschutz

9.1 Die BZ erhebt und verwendet personenbezogene Daten von Kunden im erforderlichen Umfang für die Begründung und inhaltliche Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter.

9.2 Soweit die BZ in die Kommunikation für einen Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Reiseveranstalter eingeschaltet wird, übermittelt sie die für diesen Vertrag erforderlichen Daten an den jeweiligen Reiseveranstalter. Dieser verarbeitet und nutzt die Daten zum Zweck der Vertragsanbahnung, des Vertragsabschlusses und der Durchführung des Vertrages in eigener Verantwortung. Die Identität des jeweiligen Reiseveranstalters ergibt sich aus den Allgemeinen Reisebedingungen, hinsichtlich deren Einbeziehung der Kunde mittels Klicken auf die Schaltfläche „AGB akzeptieren“ zustimmt.

10. Verbraucherstreitbeilegung

Die BZ weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass bei Drucklegung dieser Reisevermittlerbedingungen wesentliche Bestimmungen dieses Gesetzes noch nicht in Kraft getreten waren. Die BZ nimmt nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisevermittlerbedingungen für den Reisevermittler verpflichtend würde, informiert BZ die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Der BZ verweist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ .

8. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Osnabrück, soweit der Reisende Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist oder bei Klageerhebung keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

Sollten Bestimmungen dieser Reisevermittlerbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

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© Urheberrechtlich geschützt: Noll& Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München,  2018

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Reisevermittlerin ist:

Bergsteigerschule Zugspitze GmbH

Registergericht München: HRB 218 518

Geschäftsführer: Hans Honold und Hansi Stöckli

Sitz: Reiterspitzstraße, D-82494 Krün

Tel.: +49 (0) 8821 610 90 38

info@bergsteigerschule-zugspitze.de

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